Einsatzfälle
Was Herr Schmidt übernimmt
Nicht „Vertrieb“ als Ganzes, sondern die einzelnen Anrufe, die im Tagesgeschäft liegen bleiben. Zu jedem steht dabei, unter welcher Bedingung er zulässig ist — das entscheidet häufiger über die Machbarkeit als die Technik.
Warum an jedem Einsatzfall eine Rechtsgrundlage steht
Ob ein Anruf zulässig ist, hängt nicht am Werkzeug, sondern daran, wen er erreicht und warum. Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind nach § 7 UWG unzulässig; die Bundesnetzagentur kann Bußgelder bis 300.000 € verhängen. Ein System, das tausend Anrufe in zwei Stunden schafft, skaliert im Zweifel den Verstoß — deshalb steht die Bedingung hier vorn und nicht im Kleingedruckten.
- Rückruf auf eigene Anfrage
- Der Kontakt hat selbst angefragt. Der Rückruf beantwortet eine Kontaktaufnahme und ist keine Werbung im Sinne des § 7 UWG.
- Bestehende Geschäftsbeziehung
- Zulässig im Rahmen der laufenden Beziehung. Ein Anruf zu einem fremden Thema fällt nicht darunter.
- Nur B2B, nur mit sachlichem Bezug
- Gegenüber Unternehmen genügt die mutmaßliche Einwilligung — sie setzt aber einen nachvollziehbaren Bezug zwischen Angebot und Tätigkeit voraus. Eine gekaufte Adressliste liefert ihn nicht.
- Nur mit dokumentierter Einwilligung
- Gegenüber Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig. Die Einwilligung muss nachweisbar sein, nicht behauptet.
Ausführlich steht das im Lexikon unter Kaltakquise und § 7 UWG. Das ist eine Einordnung der Rechtslage, keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall.
Dein Fall ist nicht dabei?
Beschreib im Rückruf kurz, welche Anrufe bei dir liegen bleiben. Wenn sich daraus kein sauberer Ablauf bauen lässt, sagen wir das — lieber als ein Einsatz, der nach vier Wochen wieder abgeschaltet wird.