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Steuerkanzlei

In der Fristenzeit ruft jeder an — und keiner darf verloren gehen.

Vor jeder Frist steigt das Anrufaufkommen, und es ruft nie der an, den man gerade bearbeitet. Belege fehlen, Bescheide sind da, jemand will wissen, ob die Umsatzsteuervoranmeldung raus ist. Fachlich beantworten kann das nur die Kanzlei. Annehmen, einordnen und dem richtigen Sachbearbeiter zuordnen — das kann Frau Schmidt.

Typische Büroprobleme

Kommt dir bekannt vor?

  • Das Anrufaufkommen ist nicht gleichmäßig, sondern hängt an Fristen — genau dann ist niemand frei
  • Mandanten rufen den Sachbearbeiter direkt an, der gerade im Termin ist
  • Rückrufzettel verlieren die Hälfte der Information: wer, welches Mandat, welche Sache
  • Ein Sekretariat, das nur zu Bürozeiten besetzt ist, kostet die Anrufe davor und danach

Diese Anfragen erkennt Frau Schmidt

Rückfrage zum SteuerbescheidBelege nachreichenStand der SteuererklärungTermin mit dem BeraterFrage zur LohnabrechnungFristverlängerungNeuer Mandant, ErstanfrageRückruf erbeten

So klingt das

Ein echter Steuerberatung-Anruf

Guten Tag, Renner hier — ich habe einen Bescheid vom Finanzamt bekommen und verstehe ihn nicht.
Guten Tag, Frau Renner. Die inhaltliche Prüfung macht Ihr Berater — ich sorge dafür, dass er alles vorliegen hat. Um welche Steuerart und welches Jahr geht es?
Danke. Einkommensteuer 2025, Bescheid vom 21. August, Einspruchsfrist notiert. Ich lege das Herrn Adam mit dem Vermerk „fristgebunden“ vor und melde Ihnen den Rückruf für heute Nachmittag an.
Anliegen dem Mandat zugeordnet · Frist erkannt und vermerkt · Rückruf terminiert, keine fachliche Auskunft

FAQ

Häufige Fragen aus dem Steuerberatung-Alltag

Nein, und das ist fest eingestellt. Steuerberatung ist nach dem Steuerberatungsgesetz den Berufsträgern vorbehalten. Sie nimmt das Anliegen auf, ordnet es dem Mandat und dem Sachbearbeiter zu, erkennt Fristbezug und terminiert den Rückruf. Die Antwort gibt die Kanzlei.

Das ist die entscheidende Frage bei jedem externen Dienstleister in einer Kanzlei, nicht nur bei einer KI. § 203 Abs. 3 StGB erlaubt die Einbindung mitwirkender Personen, verlangt aber, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet werden und dass die Weitergabe auf das Erforderliche beschränkt bleibt. Frage das bei jedem Anbieter schriftlich ab, bevor du beauftragst — zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und der Liste der beteiligten Subdienstleister. Ausweichende Antworten sind ein Ausschlusskriterium.

Nein. Es entsteht ein Transkript mit Zusammenfassung, keine Audiodatei. Das ist in einer Kanzlei doppelt wichtig: Das heimliche Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar, und ein Mitschnitt eines Mandantengesprächs wäre besonders heikel.

Ja, in die Kalender und Zeitfenster, die du freigibst. Üblich ist, Erstgespräche und kurze Rückfragen automatisch buchen zu lassen und alles andere als Rückrufwunsch vorzulegen.